Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
a) Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Weiteren “AGB” genannt) regeln sämtliche Geschäftsverbindungen zwischen Oliver Altus / 24 Event & Service GmbH, mit Geschäftssitz in der Hafenstraße 14, 04442 Zwenkau, (fortan als “Oliver Altus Agentur” bezeichnet), und Vertragspartnern, die als Unternehmer gemäß § 14 BGB oder als Privatperson gemäß § 13 BGB agieren (nachfolgend als “Kunde” bezeichnet), im Zusammenhang mit den Dienstleistungen der Oliver Altus Agentur. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, liegen diesen Vertragsabschlüssen die nachfolgenden Bedingungen zugrunde.
Im Falle von Änderungen der AGB wird die Oliver Altus Agentur künftige Aufträge des Kunden nur noch unter Anwendung der aktualisierten Bedingungen annehmen. Etwaige entgegenstehende AGB des Kunden finden keine Anwendung.
b) Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist das individuell zwischen der Oliver Altus Agentur und dem Kunden abgestimmte Angebot, das eine eindeutige Angebotsnummer enthält. Die Parteien vereinbaren im Vertrag die Umsetzung der im Angebot spezifizierten Dienstleistungen gemäß den §§ 611 ff. BGB. Durch die Annahme dieses Vertrags wird das Angebot integraler Bestandteil desselben.
c) Vertragsvereinbarung
Die Vertragssprache ist Deutsch. Der Kunde erklärt sich spätestens mit der Auftragserteilung, jedoch spätestens ab dem Beginn des Projekts, mit den nachfolgenden Bedingungen einverstanden.
d) Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt auf individueller Basis durch ein schriftliches Angebot und dessen Annahme zustande. Eventuelle Nebenabreden, Zusicherungen oder andere Vereinbarungen, die vor oder bei Erteilung eines schriftlichen Auftrags getroffen werden, bedürfen der Schriftform, um rechtswirksam zu sein. Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde auf Anfrage von Oliver Altus Agentur ein unverbindliches Angebot, das er innerhalb der im Angebot genannten Frist annehmen kann.
Die Annahme des Angebots führt zur Vertragsbildung. Für Zusicherungen, Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages gilt die Schriftform. Eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses kann ausschließlich schriftlich erfolgen. Eine separate Speicherung des Vertragstextes durch Oliver Altus Agentur findet nicht statt; vielmehr ergibt sich der Vertragsinhalt individuell aus der getroffenen Vereinbarung.
e) Abweichungen und nachträgliche Änderungen der Geschäftsbedingungen
Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von Oliver Altus Agentur schriftlich bestätigt werden.
Oliver Altus Agentur behält sich das Recht vor, die AGB im Rahmen bestehender Geschäftsbeziehungen nachträglich anzupassen und zu ergänzen, sofern dies zur Ergänzung von Lücken oder zur Beseitigung eines nachträglich eingetretenen erheblichen Ungleichgewichts zwischen Leistung und Gegenleistung erforderlich ist. Des Weiteren ist Oliver Altus Agentur berechtigt, die AGB mit einer Vorankündigungsfrist von einem Monat zu ändern.
Die Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Sie gelten als akzeptiert, wenn der Kunde nicht innerhalb von 3 Wochen nach Mitteilung der Änderung schriftlich oder per E-Mail widerspricht. Oliver Altus Agentur wird den Kunden bei der Bekanntgabe der Änderung ausdrücklich auf die Konsequenzen seines Schweigens hinweisen. Bei rechtzeitigem Widerspruch beider Parteien kann das Vertragsverhältnis außerordentlich gekündigt werden.
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§ 2 Leistungsbeschreibung
a) Allgemeines
Die Tätigkeitsfelder von Oliver Altus Agentur erstrecken sich auf die Bereiche Digitales Marketing, Web- und Softwareentwicklung sowie Branding und Design, um den Anforderungen ihrer Kunden gerecht zu werden.
b) Leistungserbringung
Es steht Oliver Altus Agentur frei, den Vertrag oder Teile davon durch Dritte erfüllen zu lassen. Diese Dritten sind dabei nicht als Vertragspartner des Kunden anzusehen. Eine Ausnahme besteht für Leistungen von Domain- und Hosting-Anbietern oder sogenannte Provider oder anderen Anbietern, die mit fortlaufenden Kosten verbunden sind und im Auftrag des Kunden durch Oliver Altus Agentur bestellt werden. Diese Leistungen müssen vom Kunden direkt unter seinem eigenen Namen bezogen werden.
Für die Umsetzung von Projekten kann sich Oliver Altus Agentur sachverständiger freier Mitarbeiter bedienen. Oliver Altus Agentur sorgt dafür, dass diesen Mitarbeitern nur die Informationen zugänglich gemacht werden, die zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben notwendig sind. Der Kunde hat keine Weisungsbefugnis gegenüber den freien Mitarbeitern von Oliver Altus Agentur.
Während der Leistungserbringung unterliegt Oliver Altus Agentur nicht den Weisungen des Kunden. Dies schließt die Möglichkeit ein, auch für andere Kunden oder Auftraggeber tätig zu werden. Oliver Altus Agentur hat die Befugnis, über Arbeitszeit und -ort unter Beachtung der getroffenen Vereinbarungen frei zu bestimmen. Dabei wird jedoch Rücksicht auf besondere Belange des Kunden im Zusammenhang mit der Dienstleistung genommen.
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Leistungserbringung in deutscher Sprache. Beratungsleistungen erfolgen nach Ermessen und Wahl von Oliver Altus Agentur per E-Mail, telefonisch oder in persönlichen Kundengesprächen.
c) Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsabschluss
Jegliche nachträglichen Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der einvernehmlichen schriftlichen Erklärung beider Vertragsparteien. Die Übermittlung digital unterzeichneter Dokumente gilt hierbei als ausreichend.
d) Besondere Konditionen
Sollten besondere Konditionen zwischen den Vertragsparteien festgelegt worden sein, finden diese keine Anwendung auf gleichzeitig laufende oder zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
e) Nachweisverpflichtung und Vertraulichkeit
Im Hinblick auf interne Betriebsgeheimnisse und exklusives Fachwissen besteht für Oliver Altus Agentur keine Verpflichtung zur Nachweiserbringung hinsichtlich der durchgeführten Maßnahmen. Die Zugangsdaten, die im Rahmen der Vertragserfüllung vom Kunden übermittelt werden, werden von Oliver Altus Agentur ausschließlich für die Durchführung des Vertrags verwendet und nicht weitergegeben.
f) Juristische Prüfung
Wettbewerbsrechtliche oder andere rechtliche Prüfungen sind nur dann Verantwortung von Oliver Altus Agentur, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde. Für verbindliche rechtliche Prüfungen ist der Auftraggeber dazu angehalten, einen Rechtsberater zu konsultieren.
§ 3 Spezielle Richtlinien für SEO-Services
a) Allgemein
Die SEO-Services bieten dem Kunden Unterstützung bei der Optimierung seiner Präsenz in Suchmaschinen (Search Engine Optimization). Diese Dienstleistungen beziehen sich auf die Suchmaschine “Google” (“Suchmaschine”) sowie die zuvor vereinbarte Zielseite oder Domain. Die Agentur von Oliver Altus erbringt diese Dienstleistungen, indem sie die Komponenten für die Indexierung und Optimierung in Suchmaschinen analysiert. Dabei werden das Marktumfeld, die Webpräsenzen der Wettbewerber des Kunden und die spezifische Zielseite des Kunden berücksichtigt. Die kontinuierliche Betreuung im Bereich SEO basiert auf diesen Analysen und beinhaltet Beratung, wie durch technische und/oder inhaltliche Anpassungen auf der Website voraussichtlich eine Verbesserung der Positionierung in den Suchergebnissen zu den relevanten Themenbereichen erzielt werden kann. Die technische Umsetzung der empfohlenen Optimierungsmaßnahmen gehört ebenfalls dazu.
Die Search Engine Optimization (Suchmaschinenoptimierung) zielt darauf ab, die Platzierung von Inhalten oder der Webseite selbst in den unbezahlten Suchergebnissen einer Suchmaschine zu verbessern. Die Agentur von Oliver Altus unterstützt den Kunden im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dabei, dass die Zielseite in den organischen Suchergebnissen bei kundenspezifischen Suchbegriffen (Keywords oder Themengebiete) möglichst weit oben erscheint. Dabei setzt sie die empfohlenen Optimierungsmaßnahmen technisch für den Kunden um. Es ist jedoch nicht garantiert, dass eine bestimmte Platzierung in den Suchmaschinenresultaten erreicht wird.
Die fortlaufende Betreuung im Bereich SEO erfolgt nach Bedarf und im Ermessen der Agentur von Oliver Altus, gestützt auf Analysen und laufendes Monitoring.
Analysen und Berichte zur Erforschung und Gestaltung der Suchmaschinenoptimierung werden ausschließlich für den firmeninternen Gebrauch durch die Agentur von Oliver Altus erstellt und aufbereitet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde hat keinerlei Anrecht auf diese Unterlagen. Dennoch bleibt das Anrecht des Kunden auf Berichterstattung gemäß § 3 g unberührt.
Die erbrachten Leistungen erfolgen auf Grundlage von Dienst- und/oder Werkverträgen und werden sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache erbracht. Im Detail umfassen die SEO-Services, sofern beauftragt:
b) Initiierung
Die SEO-Services der Agentur von Oliver Altus starten mit der Analyse geeigneter Keywords und Themenbereiche, Wettbewerbsanalysen, Bewertung der Websitestruktur und Architektur (OnPage-Analyse) sowie der Implementierung von einem oder mehreren Tracking-Tools (zum Beispiel “Google Analytics”).
c) Kontinuierliche SEO-Betreuung und OnPage-Maßnahmen
OnPage-Maßnahmen schließen technische Aspekte im Allgemeinen, Tags (Überschriften), HTML Microdata, Page-Speed Optimierung, Benutzerfreundlichkeit und Conversion-Empfehlungen ein. Dazu gehören auch die Optimierung der internen Verlinkung, die Anpassung von Title-Tags und Meta-Descriptions sowie die Konzeption und Optimierung des bestehenden Contents.
d) Inhalt
Die SEO-Services im Bereich Content umfassen die Konzeption von Inhalten, Redaktion, Umsetzung von “Content”-Maßnahmen (SEO-Texte und ausgewählte Bilder, erstellt von der Agentur von Oliver Altus), einschließlich Einpflegen, Formatieren, Löschen und Ändern dieses Contents im CMS des Kunden. Ebenfalls eingeschlossen sind das Linkmanagement (interne Verlinkung), die thematische Erweiterung der Website, die Klassifizierung (informationsorientiert, transaktionsorientiert, navigationsorientiert, lokal) und eine Potenzialanalyse.
e) Verlinkungsaufbau /Linkbuilding /Linkbuilding
Im Rahmen der SEO-Dienstleistungen hat Oliver Altus Agentur das Recht, jedoch keine Verpflichtung, die Verknüpfung von Webseiten Dritter mit der Website des Kunden zu fördern (Verlinkungsaufbau /Linkbuilding). Der Verlinkungsaufbau /Linkbuilding umfasst die Maßnahmen von Oliver Altus Agentur zur kontinuierlichen Steigerung der externen Verlinkung. Dies beinhaltet insbesondere die Erstellung von redaktionellen Inhalten zur Schaffung dauerhafter Verbindungen, ggf. kostenpflichtigen Linkaufbau und die Entwicklung von Strategien, um Anreize für Dritte zu schaffen, auf ihren Webseiten auf die Website des Kunden zu verweisen (Erhöhung der Domainpopularität). Oliver Altus Agentur bietet Empfehlungen für die Erstellung von redaktionellen Inhalten, die Generierung von Links und die Entwicklung von Backlink-Strategien zur Steigerung der Domainpopularität an. Die Backlink-Strategie wird nach eigenem Ermessen von Oliver Altus Agentur bei Bedarf angepasst, beispielsweise im Falle einer sogenannten Google Penalty, die zu einer Herabstufung der Website führen kann, beispielsweise durch unangemessene Backlinks oder den Aufbau ungeeigneter Links durch Dritte wie Konkurrenten. Oliver Altus Agentur wird geeignete Maßnahmen zur Anpassung der Strategie ergreifen oder Empfehlungen aussprechen. Die Art und der Umfang des Verlinkungsaufbau /Linkbuildings liegen im Ermessen von Oliver Altus Agentur und hängen von der SEO-Strategie ab. Falls es Oliver Altus Agentur sinnvoll erscheint, über die durchgeführten Verlinkungsmaßnahmen hinaus umfassenden Verlinkungsaufbau /Linkbuilding mit zusätzlichen Kosten und Aufwänden zu betreiben, wird dem Kunden ein entsprechendes Angebot unterbreitet, das dieser nach eigenem Ermessen annehmen kann.
f) Kontinuierliches Monitoring und Analyse
Ein wesentlicher Bestandteil der SEO-Services beinhaltet die fortlaufende Überwachung sowie regelmäßige Analyse der aktuellen Situation. Bei Bedarf erfolgt eine Anpassung der Strategie, und entsprechende Vorschläge werden nach eigenem Ermessen von Oliver Altus Agentur unterbreitet. Das Monitoring erfolgt durch das Google Analytics-Tool, und je nach Entscheidung von Oliver Altus Agentur können zusätzliche Analysetools intern genutzt werden.
g) Berichterstattung
Auf Anfrage erhält der Kunde einen per E-Mail zugesandten Bericht, der Auskunft über den Stand der Suchmaschinenoptimierung auf Basis der von Google Analytics gesammelten Daten gibt.
h) Einhaltung der Richtlinien des Suchmaschinenanbieters
Oliver Altus Agentur strebt danach, Vorschläge und Maßnahmen im Einklang mit den Richtlinien des Suchmaschinenanbieters zu wählen. Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne SEO-Maßnahmen unter Umständen gegen die Richtlinien des Suchmaschinenanbieters verstoßen können. Ein solcher Verstoß würde jedoch keine fehlerhafte Leistung seitens Oliver Altus Agentur darstellen. Der Kunde ist sich des Weiteren bewusst, dass die Suchmaschinenoptimierung ein fortlaufender Prozess ist. Bis zur Sichtbarkeit von Veränderungen im Ranking können nach Umsetzung aller vorgeschlagenen Änderungen mehrere Monate oder Jahre vergehen. Unvorhergesehene Veränderungen in der Platzierung, einschließlich einer Verschlechterung oder vollständigen Entfernung aus dem Index der Suchmaschine, können nicht ausgeschlossen werden. Die Platzierung in den Suchmaschinen ist von zahlreichen Faktoren abhängig, unterliegt ständigen Veränderungen, und die genauen Parameter werden vom Betreiber der Suchmaschine nicht im Detail bekannt gegeben.
i) Beteiligung des Kunden
Es wird auf die notwendigen Mitwirkungspflichten des Kunden hingewiesen, wie in § 10 und § 11 unten beschrieben.
§ 4 Kreativfreiheit
Im Rahmen des Auftrags genießt Oliver Altus Agentur Kreativfreiheit. Reklamationen bezüglich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Sollte der Kunde während oder nach der Produktion Änderungen wünschen, trägt er die zusätzlichen Kosten. Der Anspruch auf Vergütung für bereits begonnene Arbeiten bleibt bei Oliver Altus Agentur bestehen.
§ 5 Lieferfristen, Verzögerung und Rücktritt
a) Allgemein
Vereinbarte Liefertermine oder Fristen, sei es verbindlich oder unverbindlich, bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Die genaue Leistungszeit ergibt sich aus dem spezifischen Angebot und/oder Vertrag.
b) Erfüllung der Lieferverpflichtungen
Oliver Altus Agentur erfüllt seine Lieferverpflichtungen, sobald die Arbeiten und Leistungen zur Versendung gebracht wurden. Das Risiko während der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), unabhängig vom Übermittlungsmedium, liegt beim Kunden.
c) Verzögerungen bei der Leistungserbringung
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, die auch durch äußerste Sorgfalt von Oliver Altus Agentur nicht abgewendet werden können (zu diesen Ereignissen gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen sowie Fälle unzureichender oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz bestehender Absicherungsgeschäfte), werden von Oliver Altus Agentur nicht zu vertreten sein. Solche Verzögerungen berechtigen Oliver Altus Agentur dazu, die Lieferung angemessen zu verschieben.
d) Rücktrittsbedingungen
Im Falle der Nichtverfügbarkeit aus den zuvor genannten Gründen behält sich Oliver Altus Agentur das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Dabei verpflichtet sich die Agentur, den Kunden umgehend über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.
§ 6 Vergütung, Kosten und Zahlungsmodalitäten
a) Preisgestaltung
Alle Vergütungen und Preise sind als Netto-Angaben in EURO angegeben und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die genauen Zahlungsmodalitäten sind dem Angebot und/oder Vertrag zu entnehmen.
b) Zahlungsverzug
Ein Zahlungsverzug liegt vor, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung – sofern keine andere Vereinbarung im Angebot oder Vertrag besteht – bei Oliver Altus Agentur eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Im Falle eines Zahlungsverzugs behält sich Oliver Altus Agentur das Recht vor, Mahngebühren in Höhe von 3,00 Euro zu erheben. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes bleibt unberührt. Der Kunde hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass Oliver Altus Agentur kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
c) Zusätzliche Dienstleistungen
Wenn der Kunde Oliver Altus Agentur über die vereinbarten Leistungen hinaus mit zusätzlichen Dienstleistungen beauftragt, berechnet Oliver Altus Agentur dem Kunden die dafür entstandenen Kosten.
d) Fremddienstleistungen
Oliver Altus Agentur ist befugt, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlichen Fremddienstleistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden zu beschaffen. Falls im Einzelfall Verträge über Fremddienstleistungen im Namen und auf Rechnung von Oliver Altus Agentur abgeschlossen werden, ist der Kunde verpflichtet, Oliver Altus Agentur im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dies schließt insbesondere die Übernahme der entstehenden Kosten ein.
e) Zusatz- und Reiseauslagen
Aufwendungen für technische Zusatzkosten, vor allem für spezielle Materialien, die Erstellung von Modellen, Fotos, Videos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz, Druck usw., sind vom Auftraggeber zu erstatten.
Die Kosten, die bei Oliver Altus Agentur für die Reservierung von Domains anfallen, gehen zu Lasten des Kunden. Die entsprechenden Kosten werden dem Auftraggeber innerhalb der üblichen Fristen in Rechnung gestellt.
§ 7 Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnungsverbot und Abtretung
Oliver Altus Agentur behält sich das Recht vor, im Falle von ausstehenden, fälligen Zahlungen die gewährten Zugriffsrechte für denselben Auftrag zurückzuhalten, bis sämtliche Rechnungen beglichen sind.
Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Rechnungen, die den Auftrag betreffen, bleibt das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen im Besitz von Oliver Altus Agentur. Die Rechte an erbrachten Leistungen, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, werden erst mit der vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen auf den Kunden übertragen.
Der Kunde ist nur berechtigt, sich auf das Recht zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung zu berufen, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Oliver Altus Agentur anerkannt wurden, selbst wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden.
Die Abtretung von Ansprüchen aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag durch diesen ist ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 8 Vertraulichkeitsverpflichtung
Oliver Altus Agentur verpflichtet sich, sämtliche während der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Kunden streng vertraulich zu behandeln. Falls Oliver Altus Agentur zur Erfüllung von Aufgaben Dritte hinzuzieht, obliegt es ihr, diese ebenfalls zur Wahrung der Vertraulichkeit zu verpflichten. Diese Geheimhaltungspflicht bleibt über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus bestehen.
§ 9 Schutz des geistigen Eigentums
Die vom Kunden im Rahmen des Auftrags erhaltenen Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen dürfen ausschließlich zu eigenen Zwecken verwendet werden und dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von Oliver Altus Agentur an Dritte weitergegeben werden. Soweit die Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, gilt Oliver Altus Agentur als Urheber im Sinne von § 7 UrhG.
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§ 10 Kundenverantwortung
a) Kundendaten, Rechte Dritter und Freistellung von Oliver Altus Agentur
Die alleinige Verantwortung für den Inhalt und die Richtigkeit der übermittelten Daten und Informationen (z. B., jedoch nicht ausschließlich: Medien, Texte oder Dokumente) im Rahmen eines Kundenauftrags liegt beim Kunden. Der Kunde verpflichtet sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen geltende Gesetze verstoßen.
b) Datensicherung
Der Kunde trägt gemeinsam mit Oliver Altus Agentur die Verantwortung für die Sicherung der übermittelten Informationen. Es obliegt dem Kunden, eine eigene Datensicherung durchzuführen. Oliver Altus Agentur kann nicht für den Verlust von vom Kunden übermittelten Informationen haftbar gemacht werden, da keine generelle Datensicherungsgarantie seitens Oliver Altus Agentur übernommen wird.
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§ 11 Mitwirkungspflichten des Kunden und Verzugsfolgen
a) Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Durchführung des Projekts notwendigen Unterlagen, Texte, Bilder und sonstigen Materialien rechtzeitig bereitzustellen. Die Agentur wird die benötigten Materialien oder Entscheidungen schriftlich und konkret benennen (z. B. „Texte für die Unterseite X“). Die Pflicht zur Mitwirkung bezieht sich auf alle schriftlich angeforderten Inhalte und Entscheidungen, unabhängig davon, ob es sich um das Gesamtprojekt oder einzelne Teilbereiche handelt.
Vollständigkeit der Materialien:
Die Mitwirkungspflichten gelten als erfüllt, wenn die angeforderten Materialien oder Entscheidungen für die definierten Teilbereiche vollständig vorliegen. Ein Gesamtzusammenhang ist nicht erforderlich, sofern die Teilbereiche klar definiert wurden.
b) Verzugsfolgen bei nicht rechtzeitiger Bereitstellung von Materialien
Wird die Bereitstellung der notwendigen Unterlagen und Materialien durch den Kunden verzögert, behält sich Oliver Altus Agentur das Recht vor:
– die Projektbearbeitung bis zur vollständigen Lieferung der Unterlagen auszusetzen, ohne dass dadurch ein Verzug seitens der Agentur entsteht,
– monatliche Zusatzkosten in Höhe von 2% des Nettoauftragsvolumens, mindestens jedoch 500 € Netto pro Monat, zu berechnen, beginnend 15 Tage nach schriftlicher Anforderung der ausstehenden Materialien,
– nach 30 Tagen ohne vollständige Lieferung der angeforderten Materialien das Projekt einseitig zu beenden und eine Abschlussrechnung auf Basis der bis dahin erbrachten Leistungen zu stellen.
c) Korrekturschleifen und Änderungswünsche
Die Anzahl der Korrekturschleifen ist auf maximal 3 beschränkt. Innerhalb dieser Schleifen können kleinere Änderungen oder Anpassungen vorgenommen werden, die das vereinbarte Konzept nicht grundlegend verändern.
Wesentliche Änderungen:
Änderungen, die das ursprünglich vereinbarte Konzept, den Umfang oder die Komplexität des Projekts wesentlich verändern (z. B. Reduktion von Design-Elementen, Neuplanung von Seiten), bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und sind mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Kostenpflichtige Zusatzschleifen:
Jede über die vereinbarte Anzahl hinausgehende Korrekturschleife wird mit einem pauschalen Aufpreis von 500 € oder nach Vereinbarung berechnet.
d) Rechtsverbindlichkeit der AGB und Haftungsausschluss
Mit der Unterzeichnung des Auftrags erklärt sich der Kunde mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Verzögerungen durch die Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden gelten nicht als Verzug oder Vertragsverletzung durch Oliver Altus Agentur.
e) Haftungsausschluss bei Verzögerungen durch den Kunden
Verzögerungen, die auf die Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden zurückzuführen sind, entbinden Oliver Altus Agentur von jeglicher Haftung. Dies umfasst insbesondere Projektverzögerungen, Qualitätsmängel und daraus entstehende Kosten.
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§ 12 Laufzeit und Kündigung
Die Dauer und die Kündigungsbedingungen des jeweiligen Vertrags ergeben sich aus dem konkreten Angebot und/oder Vertrag.
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§ 13 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen
Oliver Altus Agentur verpflichtet sich, sämtliche zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen ordnungsgemäß und sorgfältig aufzubewahren. Dabei wird sichergestellt, dass Dritte keinen Zugang zu diesen Unterlagen erhalten können. Die ordnungsgemäße und sorgfältige Aufbewahrung beinhaltet jedoch keine Garantie für die Sicherung der Daten; § 13 f) “Datensicherung” findet entsprechende Anwendung.
Nach Abschluss des Projekts sind die zur Verfügung gestellten Geschäfts- und Betriebsunterlagen auf Verlangen des Kunden vollständig von Oliver Altus Agentur zurückzugeben oder zu löschen. Etwaige angefertigte Kopien werden unter Einhaltung der Aufbewahrungspflichten vernichtet.
Die Geschäfts- und Betriebsunterlagen werden von Oliver Altus Agentur archiviert, wobei die Aufbewahrungspflichten berücksichtigt werden.
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§ 14 Haftung
a) Generelle Gewährleistung
Oliver Altus Agentur verpflichtet sich zur Durchführung sämtlicher Arbeiten mit der üblichen Sorgfalt, basierend auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik.
b) Mängelrügen
Der Kunde ist dazu verpflichtet, von Oliver Altus Agentur gelieferte Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt, jedoch spätestens vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen. Etwaige Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die sofortige Überprüfung oder Mangelanzeige, erlöschen sämtliche Ansprüche des Auftraggebers.
Im Falle einer Mangelanzeige behält sich Oliver Altus Agentur das Recht vor, zweimalige Nachbesserungen innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach der vom Kunden gesetzten Frist vorzunehmen.
c) Fremdleistungen
Sofern Oliver Altus Agentur Fremdleistungen in Auftrag gibt, gelten die jeweiligen Auftragnehmer/Vertragspartner nicht als Erfüllungsgehilfen von Oliver Altus Agentur. Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse solcher Auftragnehmer/Vertragspartner wird ausgeschlossen, sofern gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegenstehen.
d) Haftungsausschluss
Oliver Altus Agentur übernimmt die Haftung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich für Schäden, die auf grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen von Oliver Altus Agentur oder deren Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind. Ebenso haftet die Agentur für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist beruhen. Die Haftung ist dabei auf die Höhe der Auftragssumme beschränkt, wobei eine Haftung für Folge- und Vermögensschäden, wie etwa entgangenen Gewinn, ausgeschlossen ist. Ungeachtet dessen bleibt die Haftung von Oliver Altus Agentur stets für Schäden an Leben und Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bestehen. Jegliche Haftung für vom Kunden bereitgestellte oder freigegebene Daten, wie Entwürfe, Medien, Texte oder Dokumente, entfällt.
Die Agentur übernimmt keine Haftung für die wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit sowie Eintragungsfähigkeit der vom Kunden übermittelten Daten. Schadensersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen, sofern Oliver Altus Agentur, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen lediglich leicht fahrlässig gehandelt haben, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt.
Sollten Beratungsfehler oder Fehler in der Leistungserbringung auf die mangelnde, unvollständige oder nicht rechtzeitige Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sein, entfällt die Haftung von Oliver Altus Agentur. In Fällen, in denen der Haftungsausschluss nicht greift, findet das gesetzliche Haftungsregime Anwendung.
e) Haftungsausschluss
Die vorstehenden Regelungen schließen die Haftung von Oliver Altus Agentur aus, es sei denn, es handelt sich um Schäden, die aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren. Des Weiteren bleiben die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes von diesem Haftungsausschluss unberührt.
f) Datensicherung
Während der Leistungserbringung führt Oliver Altus Agentur wirksame Datensicherungen durch. Dennoch übernimmt die Agentur keine allgemeine Garantie für die Datensicherheit der vom Kunden übermittelten Daten. Der Kunde ist eigenverantwortlich dafür, in regelmäßigen Abständen angemessene Backups seiner Daten zu erstellen, um einem möglichen Datenverlust vorzubeugen. Bei der Erbringung der vereinbarten Dienstleistung setzt Oliver Altus Agentur angemessene Sorgfalt ein und wird die Datensicherung mit erforderlichem Fachwissen durchführen. Die Agentur sichert jedoch nicht zu, dass die gespeicherten Inhalte oder Daten, auf die der Kunde zugreift, nicht unbeabsichtigt beschädigt, verfälscht, verloren gehen oder teilweise entfernt werden.
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§ 15 Urheberrecht und Nutzungsrechte
a) Nutzungsrechte und Nutzungsumfang
Durch die Zahlung der vereinbarten Vergütung erwirbt der Kunde lediglich Nutzungsrechte am Dienstleistungsprodukt, ohne Eigentums- oder Urheberrechte zu erwerben. Dies gilt auch für entsprechendes Bildmaterial und SEO-Texte, die dem Kunden als “Content” zur Erfüllung der vertraglichen Ziele bereitgestellt wurden.
Mit vollständiger Zahlung der Vergütung gewährt Oliver Altus Agentur dem Kunden einfache, zeitlich unbegrenzte Nutzungsrechte für den bestimmungsgemäßen Gebrauch des ausgewählten Bildmaterials und der erstellten SEO-Texte (zusammen “Content”) für die vertraglich festgelegte Zielseite. Bearbeitungsrechte werden nicht übertragen, und Urheberbezeichnungen sowie andere Kennzeichen dürfen nicht entfernt werden. Alle Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte an Analysen und Konzepten, die von Oliver Altus Agentur und/oder im Auftrag von Oliver Altus Agentur von Dritten erstellt wurden, verbleiben bei Oliver Altus Agentur.
Ohne ausdrückliche Zustimmung von Oliver Altus Agentur ist es dem Kunden nicht gestattet, die erteilten Nutzungsrechte, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, an Dritte zu übertragen oder anderweitig weiterzugeben.
b) Bearbeitung durch Dritte
Die Bearbeitung der von Oliver Altus Agentur erstellten Arbeiten durch Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der Agentur. Diese Regelung gilt auch für Zwischenergebnisse.
c) Sicherheitskopien
Der Kunde hat das Recht, für seinen eigenen Bedarf Sicherheitskopien der von Oliver Altus Agentur im Auftrag erstellten Arbeiten anzufertigen und zu speichern.
d) Copyright-Hinweise
Ohne gesonderte Vereinbarung ist es dem Kunden unter keinen Umständen gestattet, Copyright-Texte, Autorenhinweise oder vergleichbare Urheberbenennungen von Oliver Altus Agentur an den Arbeiten und Werken zu entfernen oder zu verändern.—
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§ 16 Datenschutz
Oliver Altus Agentur verpflichtet sich, personenbezogene Daten, die der Kunde im Rahmen dieses Vertrags anvertraut, ausschließlich im Rahmen seiner Tätigkeit gemäß den Bestimmungen der DSGVO zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen. Auf Wunsch des Kunden sind die Daten nach Beendigung des Vertrags unter Einhaltung der gesetzlichen Pflichten unverzüglich zu löschen.
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§ 17 Referenzen und Verlinkung
a) Erwähnung in Referenzen
Oliver Altus Agentur behält sich das Recht vor, den Kunden auf der eigenen Referenzliste auf der Internetseite oder in anderen Werbematerialien zu veröffentlichen. Diese Erwähnung erfolgt unter Nennung des Unternehmensnamens, des Unternehmenskennzeichens (Logo) sowie Screenshots der Internetseite. Darüber hinaus können Veränderungen von Sichtbarkeitsverläufen und anderen KPIs zur Verdeutlichung des Erfolges genutzt werden. Es besteht jedoch keine Verpflichtung des Kunden, in die Referenzliste aufgenommen zu werden.
b) Linksetzung auf Kundenwebsites
Für von Oliver Altus Agentur erstellte Websites des Kunden kann in der Fußzeile ein Link platziert werden, der auf www.oliveraltus.com verweist. Ebenso ist es gestattet, im Impressum des Kunden einen Link zu www.oliveraltus.com sowie einen kurzen Hinweis auf die Zusammenarbeit im Bereich Webdesign und Online Marketing zu integrieren. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, diesem Vorgehen zu widersprechen.
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§ 18 Weiterentwicklung der Dienste und Verfügbarkeit
Oliver Altus Agentur strebt an, seine Leistungen an aktuelle technische Entwicklungen anzupassen. Daher behält sich die Agentur Änderungen der vereinbarten Leistungen vor, sofern diese keine Beeinträchtigung der Kernleistungen darstellen und unter Berücksichtigung der Interessen des Vertragspartners zumutbar sind. Die Agentur ist zudem berechtigt, den Website-Betrieb teilweise oder vollständig zu unterbrechen, um Aktualisierungs- und Wartungsarbeiten durchzuführen, sofern dies im zumutbaren Rahmen geschieht. Die jederzeitige Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen wird von Oliver Altus Agentur nicht garantiert, und es wird nicht zugesichert, dass die Dienste oder Teile davon von jedem Ort aus zugänglich und nutzbar sind.
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§ 19 Abschlussbestimmungen
a) Rechtswahl
Diese Geschäftsbedingungen und sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen Oliver Altus Agentur und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausdrücklich ausgeschlossen.
b) Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Streitigkeiten ist Leipzig.
c) Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung im Rahmen anderweitiger Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen unberührt.
Leipzig, den 01.12.2021